Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PM Elektroservice GmbH1. Grundlagen
Die vorliegenden AGB der PM Elektroservice GmbH (nachfolgend Unternehmer genannt), sind für Lieferungen, Dienstleistungen und für elektrotechnische Installationen des Unternehmers gültig. Vorhandene und eigene Geschäftsbedingungen des Kunden, Auftraggebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend Besteller genannt), werden wegbedungen. 2. Gültigkeit Angebote des Unternehmers sind, sofern nichts anderes angegeben, 2 Monate ab Ausgabedatum gültig. 3. Preise Alle Preisangaben des Unternehmers verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und rein netto exkl. MWST. Allfällige Preisänderungen auf Grund von Währungsschwankungen, Technologiewandel oder Rohstoffpreisschwankungen sind vorbehalten. 4. Zahlungsbedingungen Die Zahlungskonditionen sind im Angebot angegeben. Gerät der Besteller in Verzug, so hat der Unternehmer Anspruch auf 5% Verzugszins sowie Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten. Weiter ist der Unternehmer berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich und ohne weitere Mitteilung einzustellen. Je nach Arbeitsfortschritt können auftragsbezogene Abschlags-, Akonto- oder Teilzahlungen verlangt werden. 5. Lieferfristen/Lieferungen Für Lieferfristen von Produkten und Apparaten können nur Richtangaben gemacht werden, da die Herstellerangaben massgebend sind und diese je nach Marktsituation kurzfristig ändern können. Der Versand von Produkten und Apparaten erfolgt auf Gefahr des Bestellers. 6. Lieferungen bauseits Der Unternehmer übernimmt keine Haftung und Garantie für bauseits gelieferte Produkte und Materialien sowie bauseits vorhandene und gelieferte Hard- und Software, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. 7. Termine Kann der Besteller die notwendigen Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung gem. Vertrag nicht gewährleisten, ist der Unternehmer von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden. Ansonsten verpflichtet sich der Unternehmer die Termine einzuhalten. Vorbehalten bleiben Verzögerungen, Terminverschiebungen und Mehrkosten für zusätzliche Massnahmen, die wegen Pandemien notwendig werden. 8. Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an Produkte und Materialien aus Regie- und Servicearbeiten geht erst mit der vollständigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises auf den Besteller über. Der Unternehmer ist zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Register ermächtigt, solange die Zahlung nicht vollständig geleistet ist. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so hat der Unternehmer das Recht, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. 9. Prüfung, Mängelrüge und Abnahme Der Besteller ist verpflichtet, die vom Unternehmer gelieferten Produkte, Materialien und Leistungen sofort nach Erhalt oder Abholung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für alle Dienstleistungen sowie für Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. Die Mängelbehebung erfolgt innert angemessene Zeit. Unterlässt der Besteller seine Prüfungspflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos akzeptiert. 10. Eigentums- und Immaterialgüterrecht Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen Projekten, Zulassungen, Software, Zeichnungen, Schemata, Plänen, Berechnungen und an sonstigen Unterlagen der Anlage bleibt beim Unternehmer. 11. Lizenzen Der Besteller ist für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen verantwortlich und bestätigt diese gelesen und verstanden zu haben. Der Unternehmer haftet nicht für Forderungen Dritter oder Herstellern auf Grund Nicht-Einhaltens derer Lizenzbestimmungen (z. B. PV-Software, Apps, etc. des gewählten Herstellers). |
12. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ist im Angebot bzw. Auftragsbestätigung respektive im Werkvertrag festgelegt. Nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung gültigen Preisen zusätzlich verrechnet. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Firmen im Bauvorhaben liegt beim Besteller resp. bei der Bauleitung. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination wird separat verrechnet. 13. Mengenangaben im Angebot Die im Angebot aufgeführten Mengenangaben (m, Stk. etc.) sind approximativ. D.h. sie können unter- oder überschritten werden, ohne dass der Besteller Änderungsansprüche an die Einheitspreise geltend machen kann. Die Mengenangaben gelten als Kalkulationsgrundlage für das vom Unternehmer gemachte Angebot. 14. Offerten und Dokumentationen von Anlagen Die vom Unternehmer dem Kunden übergebenen geistigen Werke wie Dokumente, Offerten, Zeichnungen etc. bleiben Eigentum des Unternehmers. Sie dürfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht und abgegeben werden. Im Übertretungsfalle ist die Unternehmer berechtigt, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10% der Angebotssumme einzufordern. 15. Asbest und andere gesundheitsgefährdende Stoffe Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest usw. vorhanden sind, muss der Unternehmer die Gefahren eingehend ermitteln und die Risiken bewerten. Der Besteller trägt in jedem Fall die Kosten. 16. Durchbrüche, Kernbohrungen, Schlitze Der Unternehmer lehnt jede Haftung ab für Beschädigungen an bestehenden, verdeckten Leitungen, von denen er keine Kenntnis hatte oder keine Kenntnis haben konnte. 17. Haftung Der Unternehmer haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Im Übrigen wird die Haftung wegbedungen. Des Weiteren haftet der Unternehmer nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schaden aus Ansprüchen Dritter sowie andere Folgeschäden. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden entstanden auf Grund höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte, Energie- und Rohstoffmängel etc. 18. Diebstahl Der Unternehmer haftet nicht für bereits montiertes oder installiertes Material, welches von Dritten entwendet wurde. Die Kosten für den Materialersatz sowie allfällige Installationskosten sind vom Besteller zu tragen. 19. Gewährleistung Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Abnahme. Für Produkte- und Materiallieferungen von Drittherstellern gelten, die entsprechenden Gewährleistungsbedingungen der Hersteller auch gegenüber dem Auftraggeber, Besteller oder Käufer. 20. Datenschutz und Geheimhaltung Der Unternehmer verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten. Der Besteller behandelt alle Informationen, die er vom Unternehmer erhält streng vertraulich. (Insbesondere Codes, Login-Namen sowie Passwörter usw.) Aus Gründen der Sicherheit sind, im Interesse des Anlagenbesitzers durch alle Beteiligten und wo angebracht, sämtliche schriftlichen Dokumente sowie Hard- und Software vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart, ist der Unternehmer berechtigt, den Besteller als Referenz gegenüber potentiellen Kunden zu verwenden. 21. Gerichtsstand und anwendbares Recht Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Unternehmers. Der Unternehmer behält sich vor, seine Rechte auch am Domizil des Bestellers geltend zu machen. Stand: 12.08.2024 |